Vorlage:Bild-PD-§134-KUG

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PD-icon.svg Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des UrheberrechtsgesetzesWikipedia-logo-v2.svg am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen RechtsWikipedia-logo-v2.svg als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Wikipedia:BildrechteWikipedia-logo-v2.svg). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. Flag of Germany.svg
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Die Diskussion zur Einfügung des §-134-Abschnitts in Wikipedia:Bildrechte findet sich hier.